Ab Donnerstag den 24.02.22 bis einschließlich 03.03.22 gilt wieder 3G im Sportbetrieb.

 Ab Donnerstag den 24.02.22 bis einschließlich 03.03.22 gilt wieder 3G im Sportbetrieb.

Weiterhin gilt eine FFP2 Maskenpflicht in Gängen und Umkleiden und für nicht sporttreibende Personen.
Ohne Vorlage eines offiziellen Dokuments, darf nicht am Sport teilgenommen werden.
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, sind von der Testpflicht ausgenommen.