Primär hat er die Aufgabe der Schlichtung und Einigung und das autark, d.h., er ist unabhängig.
Gemäß Vereinssatzung besteht der Ehrenrat aus mindestens 3 höchstens 7 Mitgliedern, die aus ihrer Mitte einen Vorsitzen wählen. Die Ehrenratsmitlieder dürfen darüber hinaus kein Amt im Verein bekleiden, müssen über 40 Jahre alt sein und werden für 2 Jahre gewählt.
Jedes Vereinsmitglied kann sich also bei Meinungsverschiedenheiten über Vereinsangelegenheiten oder Streitigkeiten zwischen oder mit Vereinsmitgliedern, Abteilungsleitungen oder dem Vorstand an den Ehrenrat wenden, mit der Bitte um Anhörung, Schlichtung und Entscheidung.
Also, der Ehrenrat entscheidet und soll, wenn möglich, auf eine einvernehmliche Regelung hinwirken. Diese Regelung oder Einigung ist an den Vorstand weiterzuleiten und vom Vorstand 1 zu 1 umzusetzen!
Sollten Sie persönlich oder andere Vereinsmitglieder Probleme haben oder kennen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.