3G-Regel in Sporthallen

 3G-Regel in Sporthallen

Ab dem 12.09.21 gilt in Sporthallen 3G (geimpft, getestet, genesen). Ohne Vorlage eines offiziellen Dokuments, darf nicht am Sport teilgenommen werden. Eltern schulpflichtiger Kinder bringen bitte einen Nachweis des regelmäßigen Testens an und für die Schulen mit.