Ab dem 21.10.21 gilt in Sporthallen die 3G-Regel!​

 Ab dem 21.10.21 gilt in Sporthallen die 3G-Regel!​

Ohne Vorlage eines Offiziellen Dokuments darf nicht am Sport teilgenommen werden.
Eltern schulpflichtiger Kinder bringen bitte einen Nachweis des regelmäßigen Testens an und
für die Schulen mit. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, sind von der Testpflicht ausgenommen.

3G-Regel (geimpft, getestet, genesen)